"Die Kirchenmusik muß in höchstem Maße die besonderen Eigenschaften der Liturgie besitzen, nämlich die Heiligkeit und die Güte der Form; daraus erwächst von selbst ein weiteres Merkmal, die Allgemeinheit. Diese Eigenschaften finden sich in höchstem Maße im Gregorianischen Choral, besitzt in vorzüglichem Maße auch die klassische Polyphonie. Eine Kirchenkomposition ist um so heiliger und liturgischer, je mehr sie sich in Verlauf, Eingebung und Geschmack der gregorianischen Melodik nähert; und sie ist um so weniger des Gotteshauses würdig, als sie sich von diesem höchsten Vorbild entfernt. (Hl. Papst Pius X., Motu proprio über die Erneuerung der Kirchenmusik "Tra le sollecitudini" vom 22. November 1903)
"Die Pflege der Kirchenmusik hat unter Förderung und Leitung durch die Kirche im Laufe der Jahrhunderte einen weiten Weg zurückgelegt, auf dem sie allmählich zu Vollkommenerem sich erhob. Und wenn solcher Fortschritt der Tonkunst klar zeigt, wie sehr der Kirche daran lag, den Gottesdienst immer glanzvoller zu gestalten, so tut er auch kund, warum die Kirche gleicherweise wiederholt verhindern mußte, daß die rechten Grenzen überschritten würden und zugleich mit dem wahren Fortschritt sich etwas Weltliches und dem heiligen Kult Fremdes in die Kirchenmusik einniste und sie verderbe." (Papst Pius XII., Enzyklika über die Kirchenmusik "Musicae sacrae disciplina" vom 25. Dezember 1955)